Probleme bei der Arbeit
Zum Beispiel bei Konflikten, Überforderung, Missverständnissen oder Veränderungen am Arbeitsplatz.
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Beratung rund um Arbeit und Behinderung
Wir beraten Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber im Kreis Herzogtum Lauenburg. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung möglich ist.
Sie müssen noch nicht wissen, welche Hilfe Sie brauchen. Melden Sie sich einfach bei uns.
Bin ich hier richtig?
Zum Beispiel bei Konflikten, Überforderung, Missverständnissen oder Veränderungen am Arbeitsplatz.
Wenn eine Behinderung oder gesundheitliche Einschränkung Ihre Arbeit erschwert.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis gefährdet ist oder Sie Unterstützung brauchen, damit Sie weiter gut arbeiten können.
Wir können Gespräche vorbereiten und – wenn es sinnvoll und abgestimmt ist – begleiten.
Wir informieren über Hilfen und unterstützen dabei, die richtige Stelle oder Leistung zu finden.
Arbeitgeber können sich ebenfalls an den IFD wenden, wenn sie Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen haben.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir klären mit Ihnen den nächsten Schritt.
So geht es weiter
Sie rufen an oder schreiben eine E-Mail.
Sie erzählen kurz, worum es geht. Sie müssen noch keine Lösung kennen.
Wir prüfen mit Ihnen, ob und in welchem Rahmen der IFD Sie unterstützen kann.
Wenn der IFD zuständig ist, besprechen wir gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Der IFD unterstützt insbesondere schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Arbeitsleben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der IFD auch für andere Menschen mit Behinderungen tätig werden. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns.
Sie können zunächst selbst Kontakt zu uns aufnehmen. Ob und in welchem Umfang der IFD anschließend tätig werden kann, hängt vom konkreten Anliegen und vom jeweiligen Auftrag ab.
Nicht automatisch. Wir besprechen mit Ihnen, welche Personen oder Stellen für die weitere Unterstützung einbezogen werden sollen und dürfen.
Für die erste Kontaktaufnahme brauchen Sie in der Regel noch keine besonderen Unterlagen. Falls Unterlagen wichtig sind, sagen wir Ihnen vorher Bescheid.
Rechtliche Grundlage
Integrationsfachdienste unterstützen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Die wichtigsten Regeln stehen im Sozialgesetzbuch IX.
Hier steht, was ein Integrationsfachdienst ist und für welche Personengruppen er besonders vorgesehen ist.
Hier stehen die Aufgaben. Dazu gehören Beratung, Unterstützung und die Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung.
Hier steht, dass der IFD im Auftrag des Integrationsamtes oder eines Rehabilitationsträgers arbeitet.
SGB IX bei „Gesetze im Internet“ öffnen (neuer Tab oder neues Fenster)
Kontakt
Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wenn Sie nicht wissen, ob wir zuständig sind, klären wir das mit Ihnen.
Integrationsfachdienst für den Kreis Herzogtum Lauenburg
c/o integra gGmbH
Grabauer Straße 27a
21493 Schwarzenbek
Telefon: 04151 832014
E-Mail: info@ifd-herzogtum-lauenburg.de
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir besprechen mit Ihnen den nächsten Schritt.
Sie möchten nicht telefonieren? Schreiben Sie uns einfach.